Subsumtion

Subsumtion

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Sub|sum|ti|on 〈f. 20das Subsumieren

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Sub|sump|ti|on (selten), Sub|sum|ti|on, die; -, -en:
1. (bildungsspr.) das Subsumieren (1).
2. (Rechtsspr.) Unterordnung eines Sachverhalts unter den Tatbestand einer Rechtsnorm.

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Subsumtion
 
[zu lateinisch sum(p)tio »das Nehmen«] die, -/-en,  
 1) Logik: das Unterordnen eines Begriffs engeren Umfangs (Unterbegriff, etwa eines Individuums) unter einen Begriff von weiterem Umfang (Oberbegriff, etwa eine Art), eines einzelnen Sachverhaltes unter ein allgemeines Gesetz, aus dem er folgt.
 
 2) Recht: die Unterordnung eines konkreten Sachverhaltes unter eine Rechtsnorm.

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Sub|sum|ti|on, die; -, -en: 1. (bildungsspr.) das Subsumieren (1): eine „paradoxe und daher unerwartete S. eines Gegenstandes unter einen ihm übrigens heterogenen Begriff“ (Gehlen, Zeitalter 96); Die Aufarbeitung des ... Datenmaterials darf sich also nicht auf die S. jeder Nachricht unter einen Begriff der Theorie beschränken. 2. (Rechtsspr.) Unterordnung eines Sachverhalts unter den ↑Tatbestand (2) einer Rechtsnorm.

Universal-Lexikon. 2012.

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